Gebührenbefreiung für Patente
Änderung des Patentamtgebührengesetzes (PAG)
Mit 1. Jänner 2010 trat mit der Innovationsschutznovelle eine Änderung des Patentamtsgebührengesetzes (PAG) in Kraft. Es sollen speziell junge und noch nicht am Markt getestete Erfindungen entlastet werden. Bei Patenten werden die ersten fünf Jahre, bei Gebrauchsmustern die ersten drei Jahre frei von Jahresgebühren gestellt.
Eine Neuregelung im Markenschutzgesetz ist die Einführung des innerhalb der EU und auch international üblichen Markenwiderspruchsverfahrens innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag der Veröffentlichung der Registrierung.
Die wesentlichen Änderungen:
Patent:
- Die ersten 5 Jahre sind frei von Jahresgebühren, dann folgt ein nahezu linearer Anstieg der Jahresgebühren von 100€ im fünften Jahr auf 1.700€ im zwanzigsten Jahr.
- Zusammenfassung verschiedener Einzelgebühren bei der Anmeldung in eine gleich hohe Pauschalgebühr. Die Gesamtkosten der Anmeldung und Veröffentlichung eines Patentes mit bis zu 10 Ansprüchen beim österr. Patentamt betragen unverändert 380€ zuzüglich einer Schriftengebühr von mindestens 43,60€.
Gebrauchsmuster:
- Die ersten 3 Jahre sind frei von Jahresgebühren, dann folgt ein linearer Anstieg der Jahresgebühren von 50€ im vierten Jahr auf 450€ im zehnten Jahr. Anstelle der Jahresgebühren können auch Pauschalgebühren für das 4. bis 6. Jahr von 360€ und für das 7. bis 10. Jahr von 1.350€ entrichtet werden. (Dies ist eine Steigerung gegenüber den bisherigen Pauschalgebühren von 290€ für das 2. bis 5. Jahr und 820€ das 6. bis 10. Jahr).
- Die Gesamtkosten der Anmeldung und Veröffentlichung eines Gebrauchsmusters mit bis zu 10 Ansprüchen beim österr. Patentamt bleiben unverändert bei 180€ zuzüglich einer Schriftengebühr von mindestens 43,60€.
Marke:
- Möglichkeit des Markenwiderspruchsverfahren ab 1. Juli 2010: Dieses rasche und vor allem kostengünstige Verfahren soll vor allem die Rechte der Inhaber eingetragener Marken stärken und die Durchsetzung der Rechte erleichtern. Innerhalb von 3 Monaten ab der Veröffentlichung einer verwechslungsfähigen Marke (österreichische Marke oder internationale Registrierung nach dem Madrider Abkommen) kann der Inhaber eines prioritätsälteren Rechts Widerspruch erheben. Die Widerspruchsgebühr beträgt 150€.
- Unterbleibt die Registrierung einer Marke (zB. wegen mangelnder Unterscheidungskraft oder beschreibender Angaben), so kostet der Anmeldeversuch 200€ anstatt wie bisher 100€.
Alle gesetzlichen Änderungen finden sich auf http://www.patentamt.at/Media/BGBL_I_2009_126.pdf
Alle aktuellen Anmelde-, Recherchen- und Verfahrensgebühren finden sich auf: http://www.patentamt.at/Media/Infoblatt_Gebuehren.pdf
Die Jahres- und Erneuerungsgebühren auf: http://www.patentamt.at/Media/Infoblatt_Jahresgebuehren2010.pdf
